Bunte Knetfiguren halten sich an den Händen. Man sieht die Figerabdrücke auf der Knete.

Die NaLI

Bundesärztekammer (BÄK)

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und bildet somit die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland.

Die Aufgaben der BÄK sind sehr vielfältig. Dazu gehören die Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung u.a. durch regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den (Landes-)Ärztekammern, die Schaffung möglichst einheitlicher Regelungen der ärztlichen Berufspflichten, die Darlegung der Position der Ärzteschaft zu gesundheitspolitischen und medizinischen Fragen oder die Förderung der ärztlichen Fortbildung und Qualitätssicherung. Außerdem erarbeitet sie die (Muster-)Weiterbildungsordnung und die (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte, die für die (rechtlich verbindlichen) Berufs- bzw. Weiterbildungsordnungen der (Landes-)Ärztekammern als Muster dienen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurden bei der BÄK Gremien eingerichtet, darunter zum Beispiel die Ständige Kommission Organtransplantation und der Wissenschaftliche Beirat. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist die BÄK der Herausgeber des Deutschen Ärzteblatts.

Im Gegensatz zu den einzelnen (Landes-)Ärztekammern ist die BÄK keine Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Die Hauptversammlung der BÄK ist der einmal im Jahr stattfindende Deutsche Ärztetag, auf dem auch der Präsident und die beiden Vize-Präsidenten für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Zum Vorstand gehören außerdem die Präsidenten der Landesärztekammern sowie zwei weitere Ärzte.

Die BÄK ist Mitglied der NaLI.

Nähere Informationen: www.bundesaerztekammer.de

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