Handlungsempfehlungen zur Förderung einer impffreundlichen Infrastruktur

    Im Folgenden werden Aktivitäten und Möglichkeiten benannt, wie Impfangebote niedrigschwellig und ggf. passgenauer ausgestaltet werden können. Zudem kann die Impfinanspruchnahme durch ein verbessertes Impfmanagement im Sinne der Awareness für die Impfindikation gesteigert werden.

     

    Aufnahme einer weiteren Früherkennungsuntersuchung in die Kinder-​Richtlinie und Dokumentation der J1 im Kinder-Untersuchungsheft

    Während die Früherkennungsuntersuchungen „U1“ bis „U9“ sehr hohe Teilnahmequoten von über 90% aufweisen (Takla et al. 2025), ist die Inanspruchnahme der „J1“ im Alter von 12 bis 14 Jahren gering (etwa 44% der Altersgruppe) (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages 2019). Gleichzeitig besteht bis zur U9 vielerorts ein Erinnerungs- bzw. Einladewesen, das bei der J1 weitgehend fehlt. Nach Erkenntnissen des BIÖG (vormals BZgA) ist rund 30% der Eltern die J1 nicht bekannt (Bödeker M. 2024). Zudem ist die J1 bislang nicht im Kinder-Untersuchungsheft („Gelbe Heft“) dokumentiert, sodass Eltern auch auf diesem Wege nicht an eine noch ausstehende Untersuchung erinnert werden. Mögliche Gründe für eine geringe Teilnahmerate an der J1 könnten zudem der Übergang in die Pubertät mit dem Ablösungsprozess von Eltern und ihren Entscheidungen sowie die, häufig schambesetzte, beginnende Auseinandersetzung mit Sexualität und neuen Interessenschwerpunkten der Heranwachsenden sein.

    Weitere Vorsorgeuntersuchungen werden bislang im Rahmen von Selektivverträgen der Krankenkassen angeboten, sind allerdings nicht in der Kinder-Richtlinie bzw. Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie des G-BA enthalten, und gehören daher nicht zum Regelleistungsvolumen in der GKV.

    Impfungen im Kindesalter werden zumeist im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, und es wird in diesem Rahmen daran erinnert und dazu aufgeklärt. Die STIKO weist darauf hin, dass die HPV-Impfung besonders effektiv ist, wenn sie vor dem ersten sexuellen Kontakt erfolgt. Die Daten weisen auch auf einen höheren Antikörperspiegel hin, wenn die Impfung zu einem früheren Zeitpunkt im empfohlenen Alterszeitraum 9 bis 14 Jahren stattfindet. Insofern wäre die Aufnahme einer Gesundheitsuntersuchung im Alter von 9 bis 10 Jahren in die Kinder-Richtlinie, die sich mit Blick auf die Altersspanne zur Integration der HPV-Impfaufklärung und dem Angebot der Impfung anbieten würde, wünschenswert.

    Mit Beschluss vom 17. August 2023 hat der G-BA ein Beratungsverfahren zur Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von 9 bis10 Jahren und zur Dokumentation der J1 im Gelben Kinder-Untersuchungsheft beschlossen. Der G-BA folgt damit einem Antrag der Patientenvertretung, in dem u.a. auf die niedrige Impfquote der HPV-Impfung und den damit bestehenden Beratungsbedarf der Eltern hingewiesen wird. Mit einem Beschluss ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen.

    Ergänzend hierzu sollte ein Einladewesen zur ggf. neu eingeführten Untersuchung U10 im Alter von 9 bis 10 Jahren sowie zur J1 angestrebt werden, um möglichst hohe Teilnahmeraten zu erreichen (siehe Handlungsempfehlung: Flächendeckende Erinnerungs- und Recall-Systeme).

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    Versorgungskonzept Mädchensprechstunde M1

    Der Eintritt in die Pubertät und die damit verbundenen geschlechtsspezifischen körperlichen, hormonellen und mentalen Veränderungen stellen für viele Mädchen eine Herausforderung dar. Studien zeigen, dass bei Mädchen im Teenager-Alter ein großer Bedarf an Informationen rund um das Thema Sexualität und Zyklusgeschehen besteht, weniger jedoch zu anderen Aspekten der gesundheitlichen Prävention. Das Erlernen eines angemessenen Umgangs mit Sexualität ist eine zentrale Entwicklungsaufgabe, für die diese Lebensphase gute Voraussetzungen bietet im Sinne eines „teachable moment“. Die WHO hat im Rahmen ihrer Strategie zur Eliminierung des Zervixkarzinoms als Public Health – Problem das Ziel formuliert, die HPV-Impfung in ein umfassendes Aufklärungskonzept für die Mädchen einzubetten.

    Impfungen gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV, Hepatitis B) und gegen Infektionskrankheiten mit möglichen Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheit (Röteln, Masern, Varizellen) haben für Mädchen eine besondere Bedeutung. Diesbezügliche Impflücken sollten frühestmöglich und vor dem Erreichen des Erwachsenenalters geschlossen werden. Das trifft insbesondere auf die HPV-Impfung zu: Als zweithäufigstes HPV-bedingtes Krankheitsbild können zervikale Präkanzerosen mit Beeinträchtigungen der reproduktiven Gesundheit verbunden sein. Schwangerschaftskomplikationen, wie Frühgeburtlichkeit, können als Folge der notwendigen operativen Maßnahmen zur Abklärung bzw. Therapie dieser Krebsvorstufen auftreten.

    Frauenärztinnen und Frauenärzte sind wichtige und kompetente Ansprechpartner für all diese Themen (Krause et al. 2017), doch gerade bei Mädchen und jungen Frauen sowie deren Eltern bestehen oft Unsicherheiten und Ängste bezüglich des ersten Besuchs in einer Frauenarztpraxis. Das Konzept einer frauenärztlichen Versorgung für Mädchen („M1-Untersuchung“) als institutionalisiertes Versorgungsangebot könnte Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren einen niedrigschwelligen und unbefangenen Erstkontakt zur frauenärztlichen Beratung bieten, einschließlich der Möglichkeit, eine HPV-Impfung zu erhalten.

    Bislang besteht jedoch noch kein regelhaftes Versorgungsangebot, das das Thema der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in dieser Lebensphase adressiert. Deshalb haben der Berufsverband der Frauenärzte, die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem BKK Landesverband Bayern einen bundesweiten Rahmenvertrag für ein M1-Konzept erarbeitet, an dem zunächst Versicherte der teilnehmenden BKK eingeschrieben werden können. Die Aufnahme in die Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie erscheint sinnvoll. Auch für Jungen sollte ein Konzept für ein Beratungsangebot zum Thema sexuelle und reproduktive Gesundheit das Ziel sein.

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    Flächendeckende Einladungs- und Recall-Systeme

    Die Wirksamkeit von Einladungs- und Impferinnerungssystemen wurde bereits durch zahlreiche Studien belegt; trotzdem existieren solche Systeme in Deutschland bisher nicht flächendeckend. Die „Interventionsstudie zur Steigerung von HPV-Impfquoten in Deutschland“ beschäftigte sich unter anderem mit der Frage, welche Hürden beim Einsatz und bei der Verbreitung von Erinnerungssystemen in Deutschland bestehen. Dafür wurden zwei bundesweite Befragungen von niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiatern sowie von Eltern mit mindestens einem Kind im Alter von 9 bis 14 Jahren durchgeführt. Zusätzlich wurde eine Bestandsaufnahme bei gesetzlichen Krankenkassen vorgenommen. Die Ergebnisse dieser Befragungen sowie weitere zusammengetragene bzw. von Teilnehmenden vorgestellte Evidenz bildeten die Grundlage für den sich anschließenden Workshop „Einladungs- und Impferinnerungssysteme in Deutschland 2.0“. Auf diesem Workshop wurden mit zahlreichen Akteuren aus der Gesundheitsversorgung mögliche Konzepte für praxisnahe Einladungs- und Impferinnerungssysteme am Beispiel der HPV-Impfung erarbeitet und diskutiert. Die Ergebnisse der Befragungen, der vorgestellten Evidenz im Workshop und die Workshopergebnisse finden sich publiziert auf der Projektwebseite InveSt HPV) sowie in einem im Bundesgesundheitsblatt publizierten Übersichtsartikel zu dem Projektteil (Takla et al. 2025b).

    Relevant für die Konzeption jedes strukturierten oder flächendeckenden Einladungs- und Erinnerungssystems ist die Berücksichtigung der Zugangsgerechtigkeit („Equity“) (WHO 2024), d.h. dass es so konzipiert sein muss, dass alle Personen in der Zielgruppe erreicht werden können. Für zielgerichtete Impferinnerungen muss evaluiert werden können, ob eine Impfung nach vorheriger Einladung erfolgt ist. In Deutschland kommen für Einladungen oder Erinnerungen prinzipiell nachfolgend genannte Akteure in Frage: Landesgesundheitsbehörden, Krankenkassen oder Arztpraxen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihren Möglichkeiten, systematisch im Sinne der Equity die Zielgruppe zu erreichen bzw. in ihrem Zugang zu Daten, um die individuelle Inanspruchnahme der Impfung zu evaluieren (Takla et al. 2025b). Bei der Auswahl bzw. Bestimmung des zuständigen Akteurs für Einladungs- und Impferinnerungssysteme müssen diese Voraussetzungen berücksichtigt werden. Dabei kommt der Einführung des eImpfpasses im Rahmen der ePA (siehe Handlungsempfehlung: Einführung des eImpfpasses) eine besondere Bedeutung zu.

    Neben spezifischen Impferinnerungen stellt das Einlade- und Erinnerungswesen zu den Gesundheitsuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter einen vielversprechenden Baustein zur Erhöhung von Impfquoten dar. Nach Auswertungen von Abrechnungsdaten der kassenärztlichen Vereinigung ist die HPV-Impfquote bei Jugendlichen, die die Jugenduntersuchung J1 in Anspruch genommen haben, höher im Vergleich zur Vergleichsgruppe (Rieck et al. 2014). Insofern wäre es insbesondere wünschenswert, das Einladewesen auf die ggf. neu eingeführte Untersuchung im Alter von 9 bis 10 Jahren sowie auf die J1 auszudehnen, um möglichst viele Eltern und Kinder bzw. Jugendliche zu erreichen und damit eine Gelegenheit zur HPV-Impfung zu schaffen (siehe Handlungsempfehlung: Aufnahme einer weiteren Früherkennungsuntersuchungen in die Kinder-Richtlinie und Dokumentation der J1 im Kinder- Untersuchungsheft).

    Akteure:       Länder, Bund, Krankenkassen, BMG, Fachgesellschaften (v.a. Pädiatrie)

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    Einführung des eImpfpasses

    Mit der ePA können medizinische Daten aus früheren und aktuellen Behandlungen, beispielsweise Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und weitere anamnestische medizinische Informationen, die in verschiedenen Praxen oder Krankenhäusern vorliegen, digital zusammengeführt und für die weitere medizinische Versorgung der Versicherten bereitgestellt werden. Seit dem 10. Februar 2025 verfügt jede Versicherte und jeder Versicherte über eine ePA der Krankenkasse, es sei denn, ihrer Einrichtung wurde widersprochen. Versicherte können auf die in ihrer ePA gespeicherten Daten über ein Smartphone oder ein stationäres Gerät (Desktop-PC) zugreifen.

    Die Bereitstellung von elektronischen Impfdokumentationen gehört zu den gesetzlich geregelten Inhalten der ePA. Die elektronische Impfdokumentation soll in einer der künftigen Ausbaustufen der ePA umgesetzt werden, sodass ab diesem Zeitpunkt Daten der Impfdokumentation im Anschluss an eine Impfung für die Leistungserbringer verpflichtend und in standardisierter Form in der ePA zu speichern wären. Mit der elektronischen Impfdokumentation stünden den Versicherten nicht nur sämtliche Informationen zu ihren ab diesem Zeitpunkt erhaltenen Impfungen jederzeit zur Verfügung. Es wäre darüber hinaus denkbar, mit der Speicherung dieser Daten in der ePA weitere Mehrwerte, etwa Erinnerungsfunktionen an fällige Impfungen, zu verknüpfen.

    Die Digitalisierung des Impfausweises führt noch nicht zu einer grundlegenden Erhöhung der Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Aber das Potenzial, einen höheren Impfschutz für den Teil der Bevölkerung zu erreichen, der grundsätzlich bereit ist, sich impfen zu lassen, ist vermutlich nicht zu unterschätzen. Die Digitalisierung eröffnet hiermit die Option, mit der Information zur Impfindikation die Zielpopulation zu erreichen (auf dem Smartphone), Erinnerungen zielgerichtet zu adressieren (nach Impfstatus), die Wünsche der Zielpopulation an eine Erinnerung zu berücksichtigen und Hinweise auf weitere Impfinformationen zu hinterlegen.

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    Niedrigschwelliger Zugang zu Impfungen und subsidiäres Angebot des ÖGD

    Terminvereinbarungen sind in Familien mit Kindern und Jugendlichen nicht selten eine organisatorische Herausforderung. Eine schon getroffene Entscheidung für die HPV-Impfung wird bei Schwierigkeiten mit der Terminvereinbarung oder anderen Hindernissen möglicherweise nicht weiterverfolgt werden (»digiMed‑HPV«‑Abschlussbericht).

    Wird eine Impfung auf später verschoben, erfolgt sie mit höherer Wahrscheinlichkeit nicht („missed opportunity“) (Rieck et al. 2014). Arztwechsel werden zudem aufgrund der zugenommenen Mobilität in der Bevölkerung häufiger, dabei kann der Überblick über die Impfungen verloren gehen. Sprachbarrieren bei Migrationshintergrund, ein zum Herkunftsland abweichendes Impf- und Gesundheitssystem können mögliche Impfhindernisse darstellen. Für manche Menschen kann die Frage der Kostenübernahme ungeklärt und daher die Hürde groß sein, eine ärztliche Praxis aufzusuchen.

    Ein Impfangebot durch das Gesundheitsamt vor Ort kann als zusätzliches und kostenfreies Angebot zum Beispiel in der Lebenswelt Schule oder als freie Impfsprechstunde einen wichtigen ergänzenden Zugang zu Impfungen bieten.

    In Handlungsfeld 3 sind einige Beispiele für bestehende Projekte exemplarisch beschrieben. Eine Implementation in weiteren Regionen kann Impflücken adressieren und das Impfangebot sinnvoll ausweiten.

    Akteure:       ÖGD, Schulträger, Kommunen, Länder

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    Vereinfachung der Abrechnung von Impfleistungen

    Versicherte in der GKV haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen in dem durch die SI-RL des G-BA festgelegten Umfang (§ 20i Abs. 1 SGB V). Diese wird auf Grundlage der STIKO-Empfehlung beschlossen.

    Die Krankenkassen oder ihre Verbände schließen mit verschiedenen Leistungserbringern Verträge über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20i SGB V (§ 132e Absatz 1 SGB V). Es sind insbesondere mit den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten oder deren Gemeinschaften, aber auch mit Betriebsmedizinerinnen und -medizinern, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, sowie den obersten Landesgesundheitsbehörden Verträge zu schließen. Ohne die Verträge bestehen erhebliche Unsicherheiten und Hürden bei der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen, die zum Leistungskatalog der GKV gehören.

    Sind die Verträge noch nicht geschlossen oder an eine neue Impfung angepasst, müssen die Versicherten oftmals die Schutzimpfung über ein Privatrezept zunächst selbst beschaffen und die Kosten tragen. Im Nachgang erfolgt die Beantragung der Kostenerstattung bei der Krankenkasse. Dies stellt für den Versicherten einen ungewohnten praktischen Aufwand dar. Für finanziell schwächere Haushalte kann die Übernahme der Impfkosten in Vorleistung eine hohe Hürde darstellen.

    Eine Aufnahme von Regelungen zum Umgang mit neuen Impfungen in den Verträgen könnte den Übergang von der Aufnahme in die SI-RL zur Anwendung in der Praxis nach dem Sachleistungsprinzip beschleunigen.

    Akteure:       Krankenkassen

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    Überprüfung der Vergütung von Impfleistungen

    Die Vergütungen für die erste und zweite HPV-Impfung sind regional unterschiedlich hoch vereinbart. Einige Impfvereinbarungen sehen eine deutlich höhere Impfvergütung vor als andere. Diese deutlichen Unterschiede zeigen keine klare Korrelation mit den regionalen Impfquoten (Ouédraogo & Schaller 2023). Die Angemessenheit der Höhe der Vergütung muss regional im Vergleich zu anderen Impfungen überprüft werden.

    Die ärztliche Beratung und Aufklärung zur HPV-Impfung sind inhaltlich und zeitlich aufwendig. Dieser Beratungsaufwand könnte beispielsweise auch honoriert werden, wenn keine Impfung im Anschluss erfolgt.

    Ein weiterer Anreiz zur Steigerung der Impfmotivation in der Zielgruppe könnte die Aufnahme der HPV-Impfung in das bei einigen Krankenkassen bereits etablierte Bonuspunkte-System für Versicherte sein. Zudem erhalten die Hausärztin bzw. der Hausarzt im Rahmen von hausarztzentrierten Verträgen einen jährlichen Zuschlag auf jeden eingeschriebenen Versicherten, wenn bestimmte Grippe-Schutz- bzw. MMR-Impfquoten erreicht werden (siehe Beispiel Hausarztzentrierte Versorgung in Berlin, siehe FAQ des Hausärzteverband Berlin und Brandenburg 2025).

    Akteure:       Krankenkassen

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    Letzte Aktualisierung: 03.12.2025