Impfen in Deutschland

Wer impft?

Jeder Arzt darf impfen

In Deutschland werden Impfungen in der Regel von niedergelassenen Ärzten wie Hausärzten, Kinder- und Jugendärzten und Frauenärzten durchgeführt. Mit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1. März 2020 (§ 20 Abs. 4 IfSG) dürfen alle Ärztinnen und Ärzte jede Art von Impfung durchführen (außer Zahnärztinnen und Zahnärzte). Zuvor war die Möglichkeit für dieses so genannte „fachübergreifende“ Impfen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen die Corona-Schutzimpfung gemäß § 20b IfSG durchführen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

Jeden Arztbesuch zur Kontrolle des Impfpasses nutzen

Jeder Arztbesuch ist daher auch eine Chance für die Überprüfung und Vervollständigung des eigenen Impfschutzes. Sinnvoll und wichtig ist es, seinen Impfausweis mitzunehmen und ihn auf fehlende Impfungen vom Arzt durchsehen zu lassen. Übrigens können Eltern ihre Impflücken auch beim Kinder- und Jugendarzt im Rahmen einer Impfung ihres Kindes schließen lassen. Die Mitnahme des eigenen Impfausweises ist daher auch zu diesem Anlass sinnvoll.

Vor einer Impfung klärt der Arzt über die Erkrankung, vor welcher die Impfung schützt, und über die Impfung mit ihrer Wirkungsweise und möglichen Nebenwirkungen auf und klärt ab, ob eventuell seltene Kontraindikationen vorliegen. Die Impfung selbst kann auch durch erfahrenes und entsprechend ausgebildetes Praxispersonal erfolgen. Die Impfung wird anschließend im Impfausweis inklusive Chargennummer des Impfstoffes und Unterschrift des Arztes dokumentiert. Meist notiert auch der Arzt den Zeitpunkt für eine nächstfällige Folge- oder Auffrischimpfung im Impfausweis.

Weitere Informationen zur Dokumentation von Impfungen finden sie unter: Impfen in Deutschland - Impfausweis 

Impfen in Apotheken

Apothekerinnen und Apotheker dürfen die jährliche Grippeschutzimpfung bei Personen ab 18 Jahren und die Corona-Schutzimpfung bei Personen ab 12 Jahren durchführen. Eine vorherige Schulung der Apothekerinnen und Apotheker durch die Ärzteschaft ist u.a. Voraussetzung (§ 20c IfSG). 

Impfen durch Betriebs- und Werksärzte

Betriebs- und Werksärzte bieten Arbeitnehmern im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Impfungen an, wenn aufgrund der beruflichen Tätigkeit im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöhte Infektionsgefahr besteht. So ist z.B. für medizinisches Personal die Hepatitis B-Impfung empfohlen. Diese Impfungen werden vom Arbeitgeber bezahlt.

Um das Schließen von Impflücken der Bevölkerung so leicht wie möglich zu machen, sollen nach dem Willen des Gesetzgebers künftig auch Betriebsärzte vor Ort weitere Impflücken auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen schließen können, also über den streng arbeitsmedizinisch notwendigen Bedarf hinaus. Entsprechende – von der NaLI befürwortete – Modell-Verträge (auf der Basis des Präventionsschutzgesetzes) werden aktuell geschlossen.

Reiseimpfungen

Bei der Planung eines Urlaubs bzw. Auslandsaufenthaltes ist es ratsam, stets auch die Notwendigkeit von reisemedizinisch relevanten Impfungen rechtzeitig zu bedenken. Eine entsprechende Impfberatung bieten speziell ausgebildete Reisemediziner, aber auch Gesundheitsämter oder Tropeninstitute.

Verschiedene Webseiten wie beispielsweise die der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Globale Gesundheit e.V., die des Zentrums für Reisemedizin oder auch das Forum Reisen und Medizin bieten Reisenden die Möglichkeit, einen reisemedizinisch geschulten Arzt in ihrer Nähe zu finden.

Aufgabe der Gesundheitsämter

Eine wichtige Rolle bei der Impfaufklärung und beim Impfangebot spielen auch die regionalen  Gesundheitsämter. Viele Amtsärzte bieten der Bevölkerung kostenfreie Impfsprechstunden an. Sie führen zudem Impfbuchkontrollen im Rahmen der flächendeckenden Schuleingangsuntersuchungen sowie oft auch in weiteren Klassenstufen durch. Sie begrenzen Ausbrüche von Infektionskrankheiten wie Masern mit raschen Maßnahmen und begleitenden Impfaktionen und bieten Impfungen bei Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber an. Darüber hinaus unterstützen sie die Impfaufklärung und koordinieren häufig landesspezifische Impfprogramme.

Ziel der NaLI: Stärkung der Impfkompetenz

Ein wichtiges Ziel der von Bund und Ländern getragenen Nationalen Lenkungsgruppe Impfen (NaLI) ist es, leicht zugängliche Impf-Angebote zu stärken, um Impfhindernisse auf organisatorischer Ebene zu minimieren. So soll das Schließen von Impflücken für die Bevölkerung und auch für die Ärzte so einfach wie möglich gemacht werden.

Die NaLI setzte sich dafür ein, das Thema Impfen im Medizinstudium stärker zu verankern. Daher arbeitete die NaLI intensiv an einer Überarbeitung des Lernzielkatalogs Medizin mit, der die Grundlage für die Curricula der medizinischen Fakultäten Deutschlands bildet.

Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

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