Bunte Knetfiguren halten sich an den Händen. Man sieht die Figerabdrücke auf der Knete.

Die NaLI

Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland organisieren und sicherstellen.

Außerdem vertritt die KBV die politischen Interessen der rund 170.000 an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie gibt ihnen gegenüber Politik und Öffentlichkeit eine Stimme und bringt ihren Sachverstand in die gesundheitspolitische Diskussion ein.

2010 haben die KBV und die KVen eine Initiative zur Förderung der Prävention gestartet. Ziel ist es, die Akzeptanz von Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen in der Bevölkerung zu steigern und die Arztpraxen bei der Ansprache und Beratung ihrer Patienten zu unterstützen. Dafür hat die KBV unterschiedlichste Informationsmaterialien wie Patienten-Flyer (auch in verschiedenen Sprachen), Wartezimmerplakate und Videofilme erstellt. Schwerpunktthemen hierbei sind unter anderem die Masern-Schutzimpfung und die Grippeschutzimpfung.

Die Stärkung der Prävention und Früherkennung von Krankheiten ist ein wichtiges Anliegen der KBV. Denn zu ihren Kernaufgaben gehört es, die medizinische Versorgung der Menschen im Land zu organisieren und durch intelligente und innovative Lösungen weiterzuentwickeln mit dem Ziel, die Patienten trotz knapper Finanzen bestmöglich ärztlich und psychotherapeutisch zu versorgen. Daran arbeitet die KBV ebenso wie an der Förderung einer hohen Versorgungsqualität.

Die KBV schließt darüber hinaus mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweises zur Honorierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sowie zur Qualitätssicherung ab. Als Teil des Gemeinsamen Bundesausschusses bewerten Vertreter der KBV zusammen mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband den Nutzen, die Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen und deren Aufnahme in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.

Die KBV – wie auch die KVen – sind als Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Rechtsaufsicht der KBV ist das Bundesministerium für Gesundheit.

Die KBV ist Mitglied der NaLI.

Nähere Informationen: www.kbv.de

Themenseite Prävention/Impfen der KBV: http://www.kbv.de/html/5505.php
Informationen und Materialien zur Masern-Schutzimpfung: www.kbv.de/html/15184.php
Informationen und Materialien zur Grippeschutzimpfung: www.kbv.de/html/4195.php

 

Letzte Aktualisierung: 11.08.2021

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