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Röteln-Impfung: Warum gegen Röteln impfen?

Röteln werden durch das weltweit verbreitete Röteln-Virus übertragen und stellen besonders in der Schwangerschaft eine Gefahr für das ungeborene Kind dar, da eine Infektion während der ersten 4 Schwangerschaftsmonate zu einer schweren Schädigung des Embryos führen kann. Bei etwa der Hälfte der Infizierten verläuft die Erkrankung symptomlos, was aber gleichzeitig bedeutet, dass die Betroffenen – ohne es selbst zu wissen – andere empfängliche Personen anstecken können.1

Fakten zu Röteln1,2

  • Virusinfektion, Übertragung via Tröpfcheninfektion (z.B. über Speicheltröpfchen beim Sprechen, Niesen)
  • Infizierte sind bereits 7 Tage vor Erscheinen und bis zu 7 Tage nach Abklingen des Röteln-Ausschlags ansteckend.
  • Röteln sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig.
  • Deutschland hat sich zu den Zielen der WHO bekannt, die Eliminierung der Röteln und damit des konnotalen Rötelnsyndroms (s.u.) anzustreben, was erst gelingen kann, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung gegen Röteln geimpft sind.

Röteln-Symptome und mögliche Folgen1,4

Die Röteln beginnen etwa 14 bis 21 Tage nach der Ansteckung meist mit den Symptomen einer leichten Erkältung (leichtes Fieber, Schnupfen, Kopfschmerzen, Lymphknotenschwellungen). Dazu kommt ein im Gesicht beginnender kleinfleckiger Ausschlag, der sich über den Körper ausbreitet und nach 1 bis 3 Tagen wieder verschwindet. Bei etwa der Hälfte der Infizierten verläuft die Infektion ohne Symptome.

Die schwersten Folgen hat eine Rötelnerkrankung bei werdenden Müttern im ersten Schwangerschaftsdrittel. Diese führt fast immer (bis zu 90 %) zu schweren Schäden am Ungeborenen (konnatale Rötelnembryopathie, CRS) oder auch zu Aborten oder Frühgeburten. Ab der 20. Schwangerschaftswoche nimmt das Risiko deutlich ab.

Weitere (seltene) Komplikationen, deren Wahrscheinlichkeit mit zunehmendem Alter steigt, sind z.B. die Entwicklung von Bronchitis, Ohrenentzündungen, Blutgerinnungsstörungen oder auch Gehirnentzündungen.

Nur eine zweimalige Impfung bietet Schutz vor der Erkrankung und verhindert die Weitergabe des Virus (insbesondere an Schwangere). Frauen im gebärfähigen Alter sollten sich bewusst sein, dass eine Impfung unbedingt vor der Schwangerschaft erfolgen muss, da in der Schwangerschaft nicht gegen Röteln geimpft werden kann.

Röteln-Impfempfehlung1,3,6

  • Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten laut STIKO-Empfehlung gegen Röteln immunisiert sein.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen (Grundimmunisierung):
    1. Impfung im Alter von 11 Monaten (bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung schon ab 9 Monaten)
    2. Impfung im Alter von 15 Monaten (spätestens jedoch bis zum 2. Geburtstag),
        frühestens 4 Wochen nach der 1. Impfung
  • Die Röteln-Impfung erfolgt i.d.R. mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig gegen Masern und Mumps (MMR) und ggf. gegen Windpocken (MMRV) schützt. Ein monovalenter Impfstoff gegen Röteln ist in Deutschland nicht mehr erhältlich.

Bei versäumten Impfungen werden Nachholimpfungen dringend empfohlen für alle:

  • ungeimpften oder nur einmal geimpften Kinder bis zum 18. Lebensjahr.
  • für alle Frauen im gebärfähigen Alter, die noch nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Röteln geimpft wurden oder deren Impfstatus unklar ist.
  • ungeimpften Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die in Einrichtungen der Kinderheilkunde, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten.

Für Beschäftigte (nach 1970 geboren) im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen (wie u.a. Schulen und Kindergärten) und -unterkünften gilt seit Januar 2020 die beruflich indizierte Impfempfehlung der STIKO für eine insgesamt 2-malige MMR Impfung. (Ausnahme: bei Männern reicht eine 1-malige Impfstoffdosis der Rötelnkomponente aus.)

 

Röteln-Impfung: Mögliche Impfreaktionen1,4,5

Der MMR-Impfstoff ist ein gut verträglicher Lebendimpfstoff, der aus abgeschwächten Viren hergestellt wird. Neben allgemein möglichen Impfreaktionen (z.B. Schwellung an der Injektionsstelle) können wenige Tage anhaltende Allgemeinsymptome wie eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten.

Bei etwa 2 von 100 Geimpften tritt im Zeitraum von 1 bis 4 Wochen nach der Impfung eine sog. Impfkrankheit auf, die sich u.a. durch mäßiges Fieber, einen schwachen masernähnlichen Hautausschlag oder Gelenkschmerzen bemerkbar machen kann.

Weitere Informationen zu sehr seltenen Impfreaktionen und Nebenwirkungen finden Sie in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe, auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Quellen:

  1. RKI-Ratgeber Röteln – abgerufen am 06.04.2023
  2. Nationaler Aktionsplan 2015–2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland
  3. Aktuelle STIKO-Empfehlungen – abgerufen am 06.04.2023
  4. www.impfen-info.de – abgerufen am 06.04.2023
  5. RKI: FAQ Röteln-Impfung – abgerufen am 06.04.2023
  6. RKI: Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten MMR- und Varizellen-Impfung 

Letzte Aktualisierung: 18.07.2023

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