Impfen in Deutschland

Masernschutzgesetz

Nachweispflicht über Masernschutz

Das Masernschutzgesetz trat am 1.3.2020 in Kraft. Es soll den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Insbesondere sollen Kinder vor Masern geschützt werden. Daher sieht das Gesetz vor, dass alle Kinder (ab dem 1. Geburtstag) beim Eintritt in die Kindertagesstätten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen. Zudem müssen nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind, ebenfalls einen Schutz gegen Masern nachweisen.

Folgende Personen und Einrichtungen werden von dem Gesetz erfasst:

  • Betreute und Tätige in Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Nummer 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), dazu zählen unter anderem Kindertageseinrichtungen, Schulen und Horte 
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen gemäß § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG,
    wie Krankenhäuser und Arztpraxen
  • Untergebrachte und Tätige in Gemeinschaftsunterkünften gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG,
    wie Unterkünfte von Asylbewerbern und Flüchtlingen
  • Betreute in Kinderheimen gemäß § 33 Nummer 4 IfSG

Die Nachweispflicht gilt seit dem 1.3.2020 für alle Neuaufnahmen bzw. Neutätige in den genannten Einrichtungen, sofern sie nach 1970 geboren wurden. Für alle, die zu diesem Zeitpunkt bereits betreut wurden oder tätig waren, gilt für die Vorlage des Nachweises eine neue verlängerte Übergangsfrist bis zum 31.7.2022 (s. Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10.12.2021).

Die NaLI mit ihren Mitgliedern unterstützt beim Austausch von aktuellen Informationen und bietet auf dieser Seite eine Übersicht der Bundesländer mit ihren länderspezifischen Umsetzungen (s.u.).

 

Informationen zum Masernschutzgesetz der NaLI-Mitglieder

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die von den NaLI-Mitgliedern zum Masernschutzgesetz zur Verfügung gestellten Informationen:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und nachgeordnete Behörden

Ausführliche Informationen, Fragen und Antworten sowie Merkblätter zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes:

www.masernschutz.de


Der gemeinsam vom BMG, RKI, PEI und der BZgA erstellte Internetauftritt liefert zielgruppenspezifisch aufbereitete Informationen für Eltern, Beschäftigte in Einrichtungen sowie Leitungen und Ärzteschaft. Die Merkblätter finden Sie immer ganz unten auf der jeweiligen Seite unter Downloads oder unter dem Reiter "Materialien". Dort werden auch Informationsmaterialien in mehreren anderen Sprachen bereitgestellt.

Weitere Informationen des BMG zum Masernschutzgesetz

Bundesländer

Baden-Württemberg

Informationen des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg:

Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg:

 

Bayern

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege:

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:

Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit:

    Berlin

    Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Familie und Jugend

    Brandenburg

    Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg:

    Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

    Bremen

    Informationen vom Gesundheitsamt Bremen:

    Hamburg

    Informationen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz:

    Informationen der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration:

    Informationen der Behörde für Schule und Berufsbildung:

    Hessen

    Informationen des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration:

    Informationen des Hessischen Kultusministeriums:

    Mecklenburg-Vorpommern

    Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    Informationen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

    • Masernschutzgesetz mit Infoschreiben, Bescheinigung bei Einrichtungswechsel und Meldebogen zum Download

    Niedersachsen

    Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes:

    Informationen des Niedersächsischen Kultusminiseriums: 

    Nordrhein-Westfalen

    Information des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen:

    Rheinland-Pfalz

    Informationen des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz:

    Informationen des Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz:

     

    Saarland

    Informationen des Ministeriums für Bildung und Kultur Saarland:

    Informationen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

    Sachsen

    Informationen des Sächsisches Staatsministerium für Kultus:

    Informationen der Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

    Informationen des Sächsischen Kita-Bildungsservers:

    Sachsen-Anhalt

    Informationen der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt

    Schleswig-Holstein

    Informationen auf dem Landesportal Schleswig-Holstein:

    Thüringen

    Informationen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:

    Weitere Institutionen

    Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

    Hinweise für Ärzte auf den Seiten der KBV

    Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

    Informationen von der PKV:

     

     

    Letzte Aktualisierung: 13.03.2023

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