Zuständige Behörden & Institutionen
Das Impfsystem in Deutschland ist klar geregelt
Deutschland ist im Bereich Gesundheit – und so auch im Impfwesen – föderal strukturiert, d. h. die Umsetzung von Impfzielen ist im wesentlichen Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Zugleich übernehmen aber auch nationale Behörden und Institutionen wichtige Aufgaben, wie z. B. die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut mit der Erstellung der nationalen Impfempfehlungen, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Gesetzesvorlagen (z.B. Präventionsgesetz), der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Festlegung von durch Kassen bezahlten Impfungen. Zudem gibt es vielfältige gesetzliche Vorgaben bei der Überwachung, der Entwicklung, Herstellung und Marktzulassung von Impfstoffen bis hin zur Erfassung von eventuellen Impfnebenwirkungen aber auch hinsichtlich der Informations- und Aufklärungspflicht die von verschiedenen Einrichtungen umgesetzt werden.
Organisation des Impfwesens in Deutschland (vereinfachte Darstellung)
Kurzbeschreibung der am Impfwesen beteiligten Akteure
- Die Bundesärztekammer (BÄK) ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und bildet die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung, die die berufspolitischen Interessen aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland vertritt.
- Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist als oberste Bundesbehörde der zentrale nationale Akteur in der Gesundheitspolitik und zuständig für eine Vielzahl von Aspekten des deutschen Gesundheitssystems. Es erstellt Gesetzesentwürfe zu Gesundheitsthemen. Nachgeordnete Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BMG sind u.a. das Robert Koch-Institut (RKI), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
- Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat den gesetzlichen Auftrag, transparent und leicht verständlich die Bevölkerung über Gesundheitsthemen aufzuklären und mit ihren Aktionen verantwortungsbewusstes und gesundheitsgerechtes Verhalten zu fördern.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bildet das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen und regelt in Form von Richtlinien, wie z.B. der Schutzimpfungsrichtlinie, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden.
- Der GKV-Spitzenverband (GKV) ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland, der die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung gestaltet.
- Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vertritt die Interessen der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der Kassenärztlichen Vereinigungen, die die ambulante medizinische Versorgung für die gesetzlich Versicherten in Deutschland organisieren und sicherstellen.
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) beinhaltet Einrichtungen des öffentlichen Dienstes zum Thema Gesundheit auf verschiedenen Ebenen wie z.B. Gesundheitsämter, Fachabteilungen für Gesundheit in den Regierungen, Landesbörden für Gesundheit und Gesundheitsministerien der Länder. Aufgabenbereiche sind u.a. Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über das Gesundheitswesen (Public Health).
- Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel und beschäftigt sich mit der Prüfung und Bewertung von Arzneimitteln und Impfstoffen, deren Zulassung und der Analyse des Nutzen-Risiko-Verhältnisses.
- Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ist die nationale Interessensvertretung der privaten Kranken- bzw. Pflegeversicherungen und bringt die Positionen seiner Mitglieder in nationale und europäische Gesetzgebungsverfahren ein.
- Das Robert Koch-Institut (RKI) ist die zentrale Forschungseinrichtung der Bundesregierung in Bezug auf Krankheitsüberwachung und -prävention, deren Hauptaufgabe der wissenschaftlichen, epidemiologischen und medizinischen Analyse und Untersuchung von Krankheiten gilt. Eine Aufgabe ist zudem die Information der Ärzte und des Fachpersonals zum Thema Impfen.
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert Koch-Institut ist ein vom Gesetzgeber bestimmtes wissenschaftliches, hochrangig besetztes und ehrenamtlich tätiges Expertengremium zur Herausgabe von Impfempfehlungen für die Bevölkerung. Die Mitglieder werden vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) alle drei Jahre neu berufen.