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Masern-Impfung: Warum gegen Masern impfen?

Masern gehören zu den weltweit ansteckendsten Viruskrankheiten. Fast alle nicht geimpften Personen, die Kontakt zu einem Masernerkrankten haben, stecken sich mit der Krankheit an. Zwar verlaufen Masern in vielen Fällen komplikationsfrei. Doch wenn Folgeschäden auftreten, sind diese oft schwerwiegend. Genau wie mögliche Spätfolgen, die zum Erkrankungszeitpunkt nicht absehbar sind. Darüber hinaus können Masern-Patienten Säuglinge und immunschwache Menschen anstecken, die (noch) nicht geimpft werden können.

Fakten zu Masern1,2,3

  • Masern sind hochansteckende Virusinfektionen, die schwere Folge- und Spätschäden haben können.
  • Übertragung via Tröpfchen-Infektion (z.B. über Speicheltröpfchen beim Sprechen, Niesen).
  • Umso jünger die erkrankten Personen sind, umso höher ist das Risiko einer später auftretenden und sich schleichend entwickelnden Gehirnentzündung, die immer tödlich endet (SSPE).
  • An Masern erkranken nicht nur Kinder, sondern auch zunehmend nicht oder nicht ausreichend geimpfte (junge) Erwachsene.
  • Deutschland hat sich zu den Zielen der WHO bekannt, die Eliminierung der Masern und Röteln anzustreben, was erst gelingen kann, wenn mindestens 95 % der Bevölkerung gegen Masern geimpft sind. In Deutschland begleitet den Eliminierungsprozess die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO).
  • An Masern erkrankte Personen oder Personen ohne ausreichenden Impfschutz, die mit an Masern erkrankten Personen zusammenleben oder mit diesen Kontakt hatten, dürfen seit 2015 laut § 34 Abs. 1 und 3 IfSG keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
  • Masern sind beim Gesundheitsamt meldepflichtig.

Masern-Symptome und mögliche Folgen1,5

Die Masern beginnen etwa 8 bis 10 Tage nach der Ansteckung mit grippeähnlichen Symptomen (hohes Fieber, Schnupfen, Husten, z.T. Bindehautentzündung). Auf der Mundschleimhaut bilden sich weißliche Flecken. Erst 3 bis 7 Tage später entwickelt sich der charakteristische rote Hautausschlag (Masern-Exanthem), der nach etwa 4 bis 7 Tagen wieder abklingt. Die Patienten sind schon 3 bis 5 Tage vor Erscheinen des Ausschlags und noch bis ca. 4 Tage nach dessen Abklingen ansteckend.

Masern schwächen nachhaltig das Immunsystem, so dass die Gefahr zusätzlicher bakterieller Superinfektionen (wie Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung) besteht. Bei 1 von 1.000 Erkrankten kommt es einige Tage nach Krankheitsausbruch zu einer postinfektiösen Enzephalitis, die bei 10 bis 20 % der Betroffenen tödlich und bei 20 bis 30 % mit dauerhaften Schäden am Zentralen Nervensystem endet.

Etwa 6 bis 8 Jahre nach der Masernerkrankung kann es zu einer subakuten sklerosierenden Panenzephalitis (SSPE) als sehr seltenen Spätkomplikation kommen, wobei das Risiko bei Kindern, die unter 5 Jahren an Masern erkranken, deutlich höher liegt als bei älteren Patienten. SSPE ist gekennzeichnet durch die langsame, aber unaufhaltsame Zerstörung von Gehirnzellen und endet immer tödlich.

Masern-Impfempfehlung4,5,6,7

  • Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten laut STIKO-Empfehlung gegen Masern immunisiert sein.
  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Kinder zwei Impfungen (Grundimmunisierung):
    1. Impfung im Alter von 11 Monaten (bei Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung schon ab 9 Monaten)
    2. Impfung im Alter von 15 Monaten (spätestens jedoch bis zum 2. Geburtstag),
        frühestens 4 Wochen nach der 1. Impfung
  • Die Masern-Impfung erfolgt i.d.R. mit einem Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig gegen Röteln und Mumps (MMR) und ggf. gegen Windpocken (MMRV) schützt.
  • Eine einmalige MMR-Impfung empfiehlt die STIKO für alle Erwachsenen, die nach 1970 geborenen sind und ungeimpft sind, deren Impfstatus unklar ist oder die nur einmal in der Kindheit geimpft wurden.
  • Für Beschäftigte im medizinischen Bereich, in Gemeinschaftseinrichtungen (wie u.a. Schulen und Kindergärten) und -unterkünften gilt seit Januar 2020 die beruflich indizierte Impfempfehlung der STIKO für eine insgesamt 2-malige MMR Impfung.
 

Masern-Impfung: Mögliche Impfreaktionen1,5

Der Masern-Impfstoff ist ein gut verträglicher Lebendimpfstoff, der aus abgeschwächten Masern-Viren hergestellt wird. Neben allgemein möglichen Impfreaktionen (z.B. Schwellung an der Injektionsstelle) können kurzfristige Allgemeinsymptome wie eine leichte bis mäßige Temperaturerhöhung, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden auftreten.

Bei 2 – 5 % der Masern-Geimpften kommt es zu sog. „Impfmasern“, die sich meist in der zweiten Woche nach der Impfung durch mäßiges Fieber, einen schwachen masernähnlichen Hautausschlag und leichte Atemwegsbeschwerden bemerkbar machen. Hierbei handelt es sich um eine stark abgeschwächte Variante der Masern-Erkrankung. Impfmasern heilen ohne Komplikationen ab und sind nicht ansteckend, auch nicht für Säuglinge und immungeschwächte Personen.

Weitere Informationen zu sehr seltenen Impfreaktionen und Nebenwirkungen finden Sie in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe, auf den Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Quellen:

  1. RKI-Ratgeber Masern – abgerufen am 06.04.2023
  2. Nationaler Aktionsplan 2015–2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland
  3. Aktuelle STIKO-Empfehlungen – abgerufen am 06.04.2023
  4. www.impfen-info.de – abgerufen am 06.04.2023
  5. RKI: FAQ Masern-Impfung – abgerufen am06.04.2023
  6. RKI: Empfehlung und wissenschaftliche Begründung für die Angleichung der beruflich indizierten MMR- und Varizellen-Impfung 

Letzte Aktualisierung: 18.07.2023

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