
Impfsituation im Bundesland Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen zu Impfungen, Impfempfehlungen und Gesundheitsämtern
- Informationen zu Impfungen der Landesregierung Schleswig-Holstein:
Impfen in Schleswig-Holstein
- Öffentliche Impfempfehlungen (gemäß § 20 Abs. 3 IfSG):
Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Schleswig-Holstein
Besonderheit: Die „öffentliche Empfehlung“ erfolgt gemäß IfSG § 20 (3) auf Basis der STIKO-Empfehlung, beinhaltet jedoch keine Einschränkungen in Bezug auf das Alter des Impflings oder Serogruppen der Erreger und geht damit über die STIKO-Empfehlung hinaus. Die Indikation zur Impfung als ärztliche Entscheidung wird dadurch verdeutlicht. Der Impfling ist bei individuellen ärztlichen Indikationen versorgungsrechtlich abgesichert. - Impfkampagne des Landes SH, Ministerium für Justiz und Gesundheit (MJG) in Kooperation mit der Landesvereinigung für Gesundheitsförderung in Schleswig-Holstein e.V. (LVGFSH)
Impfkampagne Schleswig-Holstein - Impfen schützt - Gesundheitsämter, regionale Ansprechpartner zum Impfen:
Gesundheitsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein
Aktuelle Impfsituation
- Regionale Impfraten:
Die Auswertung der ärztlichen Bescheinigung zur Aufnahme in die KiTa wurde eingestellt, da eine sinnvolle und sachgerechte Auswertung des Impfstatus anhand der ärztlichen Bescheinigung nicht möglich war. An Stelle dieser Auswertung soll VacMap – Dashboard zum Impfgeschehen in Deutschland des RKI genutzt werden. Hier erfolgt eine kreisbezogene Auswertung einzelner Geburtsjahrgänge, die aussagekräftiger ist und am ehesten die Ableitung von Konsequenzen ermöglicht. - Landesweite Aktionen und Kampagnen zum Impfen:

Sonstiges
- Die wichtigsten Informationen zum Masernschutzgesetz
- Umfangreiche Informationen für die Fachöffentlichkeit zum Thema Impfen
- Unter dem Motto „Impfen ist wie Händedesinfektion – nur machen schützt“ werden Impfaktivitäten in den Krankenhäusern z.B. durch den ÖGD unterstützt, um
- ein möglichst niedrigschwelliges und breitflächiges Impfangebot zu erreichen,
- durch Impfung des Personals den Patientenschutz und die Ausbruchsprävention zu fördern.
- Das Impfangebot für das medizinische Personal ist Gegenstand der routinemäßigen infektionshygienischen Überwachung durch den ÖGD (siehe Erlass zur infektionshygienischen Überwachung).
- Berücksichtigung von Impfangeboten für medizinisches Personal in der Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO)/ „Krankenhaushygiene-Verordnung“ Schleswig-Holstein unter Aufgaben der Hygienekommission: …„geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Krankenhausinfektionen einschließlich eines Impfangebotes für das Personal zum Drittschutz vorschlagen“…
- Aktuelle Themen und Neuerungen im Informationsangebot unter: www.schleswig-holstein.de/impfen