Handlungsfeld 4: Weiterentwicklung von Monitoring und Surveillance

Hier finden Sie Informationen zu bestehenden Surveillanceinstrumenten in Bezug zu HPV und zur HPV-Impfung:

Mit einer guten Surveillance kann die Impfteilnahme zeitnah sowie kleinräumig analysiert werden und helfen, Impflücken zu identifizieren. Darüber hinaus können langfristig Auswirkungen der Impfungen auf Erkrankungsraten der HPV-induzierten Karzinome und Genitalwarzen (Feigwarzen) bewertet werden.

Im folgenden Handlungsfeld werden die bestehenden Instrumente des Monitorings zu Erkrankungszahlen, Impfquoten, Impfnebenwirkungen und Akzeptanz der Impfung kurz vorgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung einzelner Maßnahmen gegeben.

Daten zu den o.g. Themen finden Sie im Hintergrundwissen zu HPV unter Aktuelle Situation in Deutschland und Sicherheit der HPV-Impfung.  

 

Erkrankungszahlen

Beschreibung des Monitorings

Daten zur Inzidenz, Prävalenz und Mortalität der HPV-induzierten Krebsarten werden in den Krebsregistern der Länder dokumentiert, auf Bundesebene beim Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) zusammengeführt und in einzelnen Studien – z.B. von der KV Bayerns anhand der Abrechnungsdaten (Osmani et al., 2022) – sowie vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) untersucht:

  • Die Daten der Landeskrebsregister und des ZfKD stehen auf Antrag für Forschungszwecke zur Verfügung. Alle zwei Jahre veröffentlicht das ZfKD den Bericht „Krebs in Deutschland“ zu Häufigkeiten und Entwicklungen von Krebserkrankungen in Deutschland; alle fünf Jahre wird ein zusammenfassender Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in der Bekämpfung von Krebserkrankungen in Deutschland veröffentlicht. Zudem steht am ZfKD eine Datenbankabfrage zur Verfügung. Daraus können die wichtigsten statistischen Parameter zu einzelnen Krebsarten entnommen werden und es ist ein Vergleich der Zahlen über mehrere Jahre möglich.
  • Da Gebärmutterhalskrebs und vor allem dessen Vorstufen auch schon bei jungen Frauen auftreten, eignen sich die Inzidenzraten in den Altersgruppen von 20-34 Jahren bei den Krebsregistern bereits heute dazu, den Effekt der HPV-Impfung in der weiblichen Bevölkerung zu beschreiben. Erste Ergebnisse wurden bereits publiziert (Grieger et al., 2024Stuebs et al., 2025). Für andere Krebsarten bzw. für Männer sind messbare Effekte wegen des typischerweise deutlich höheren Erkrankungsalters (und der späteren Einführung der Jungen-Impfung) erst in 10 bis 20 Jahren zu erwarten.
  • Die Abrechnungsdaten der Länder-KVen bieten bereits jetzt die Möglichkeit, Diagnosen von HPV-induzierten Tumoren wie Gebärmutterhalskrebs, zervikale Präkanzerosen und Genitalwarzen auf der Basis des individuellen HPV-Impfstatus auszuwerten. Eine Publikation mit Daten der KV Bayerns konnte eindrucksvoll den hohen Effekt der HPV-Impfung (vollständig sowie auch mindestens 1-mal geimpft) auf die Reduzierung des Auftretens von Genitalwarzen und zervikalen Präkanzerosen aufzeigen (Osmani et al., 2022); eine aktualisierte Version der Publikation mit Endpunkt Gebärmutterhalskrebs wird derzeit vorbereitet.
  • Daten zum HPV-Status bei potenziell HPV-assoziierten Tumoren und deren Vorstufen werden teilweise (v.a. für das Oropharynxkarzinom) in den Krebsregistern sowie routinemäßig für Frauen ab 35 Jahren im Rahmen der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs erhoben (Co-Testung von HPV und Zytologie). Für diese Bevölkerungsgruppe liegen somit auch bevölkerungsbezogene Daten zur genitalen HPV-Prävalenz vor. Evaluationsberichte zu dieser Früherkennungsuntersuchung werden regelmäßig vom G-BA in Auftrag gegeben und veröffentlicht: Evaluationsberichte der organisierten Früherkennungsprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs.
  • Die Schätzung des Anteils HPV-induzierter bzw. attributabler Tumoren bei den potenziell HPV-assoziierten Krebsarten für Deutschland erfordert zusätzliche Analysen bzw. Evidenzsynthesen und ist mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, u.a. da sich diese Anteile international unterscheiden, sich über die Zeit verändern und zumindest für die meisten der betreffenden Krebsarten nicht aus Routine- oder Registerdaten erhoben werden können.

Vorschläge der NaLI zur Weiterentwicklung

  • Bundesweite Auswertung von KV-Daten zu Endpunkten von HPV-induzierten Tumoren (u.a. Gebärmutterhalskrebs) nach Impfstatus – z.B. im Rahmen der KV-Impfsurveillance oder beim Zi.
  • Zusammenfassende Darstellung aller Karzinome mit möglicher HPV-Ätiologie. Das verschafft einen besseren Überblick über die Größe des Gesundheitsproblems.
  • Regelmäßige Veröffentlichung aktualisierter Fallzahlen in einer Übersicht (z.B. alle 5 Jahre; siehe Weitere Handlungsempfehlungen der NaLI zur Stärkung des Monitorings in Bezug auf die HPV-Impfung) sowie Aktualisierung/Schätzung der Anteile HPV-attributabler Tumoren (z.B. alle 10 Jahre).
  • Regelmäßige Auswertung von Krankheitsdaten zu Gebärmutterhalskrebs und anderen HPV-induzierten Karzinomen und deren Vorstufen (mit Konisation) sowie Feigwarzen nach Impfstatus. Um Aussagen zu sich verändernden Krankheitshäufigkeiten nach Impfung zu machen, sind Daten über die Impfquoten in der Alterskohorte, Krankheitsraten und möglichst auch zum Impfstatus der erkrankten Person erforderlich. Entsprechende Fragestellungen könnten in Zukunft zumindest für gesetzlich Versicherte mit den Daten des Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit bearbeitet werden. Dort wurde durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die Möglichkeit geschaffen, GKV-Abrechnungsdaten und Daten der Landeskrebsregister zu verknüpfen. Möglich wären auch in Zukunft Auswertungen von Daten aus der ePA, um diese Fragestellungen zu bearbeiten. 

           Akteure:       ZfKD, Zi, Länder-KVen, RKI, andere

  • Im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes wurde 2020 vom RKI ein Bericht zur gesundheitlichen Lage der Frauen in Deutschland verfasst (RKI 2020), 2014 ein entsprechender Bericht zur gesundheitlichen Lage der Männer (RKI 2014).
  • Die regelmäßige regionale und bundesweite GBE zu HPV-assoziierten Erkrankungen in einem solchen Rahmen ist für die Beurteilung der Situation ebenfalls wichtig. Sinnvoll wäre ein zusammenfassender Bericht zu allen HPV-induzierten Krebsarten, neben dem Zervixkarzinom sollten auch Tumore im Mund-, Rachen-, Genital- und Analbereich und evtl. auch Genitalwarzen einbezogen werden.

           Akteure:       Länder, RKI, ZfKD

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Impfquoten

Beschreibung des Monitorings

Aktuelle belastbare Daten zum Immun- und Impfstatus der Bevölkerung sind unerlässlich für die Formulierung und Evaluation von Impfempfehlungen sowie Impfprogrammen. Sie liefern wichtige Hinweise zur Umsetzung der Empfehlungen der STIKO, zur Impfakzeptanz in der Bevölkerung und bei der Ärzteschaft sowie zu bestehenden Impflücken. Zielgruppenspezifische Impfdaten sind weiterhin eine entscheidende Voraussetzung, um Trends, regionale Unterschiede und soziodemografische Besonderheiten beim Impfschutz darzustellen und gezielte Kommunikationsstrategien entwickeln zu können.

In Deutschland hat das RKI den gesetzlichen Auftrag, Impfquoten zu erfassen und darüber zu berichten. Seit mehreren Jahrzehnten existieren hierfür effektive Erhebungssysteme. Daten zu durchgeführten Impfungen werden überwiegend dezentral und regional auf Basis von zwei im IfSG verankerten Säulen erhoben:

  • Nach § 34 Abs. 11 IfSG: Impfquoten aus regelmäßig erhobenen Daten der Schuleingangsuntersuchungen
  • Nach § 13 Abs. 5 Satz 1 IfSG: Impfquoten, die im Rahmen der KV‑Impfsurveillance vom RKI auf Grundlage der von den 17 KVen übermittelten Abrechnungsdaten abgeschätzt werden

Letzteres beinhalten Daten aus der vertragsärztlichen Versorgung, die die ambulante Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten widerspiegeln und somit ca. 87% der Bevölkerung abdeckt. Impfungen, die nicht über die KVen abgerechnet werden, können in der KV-Impfsurveillance nicht berücksichtigt werden (z.B. Impfungen bei Privatversicherten oder die vom ÖGD durchgeführt werden) (Rieck et al. 2025).

Da der empfohlene Impfzeitraum für die HPV-Impfung im Alter von 9 bis 14 Jahren liegt, sind die Impfquotendaten aus den Schuleingangsuntersuchungen in diesem Zusammenhang nicht relevant. Mit den Daten aus der KV‑Impfsurveillance können jedoch die HPV-Impfquoten im empfohlenen Impfalter – einschließlich Nachholimpfungen – repräsentativ für alle Bundesländer und sogar bis auf Kreisebene abgeschätzt werden. Das RKI wertet jährlich die Abrechnungsdaten der KVen aus, berechnet die Impfquoten in einzelnen Alterskohorten und veröffentlicht diese im Epidemiologischen Bulletin. Zuletzt wurden aktuelle Ergebnisse aus dem RKI-Impfquotenmonitoring mit HPV-Impfquoten für das Jahr 2023 Ende 2024 veröffentlicht.(82) Der jeweilige jährliche Zeitverzug zwischen Leistung und Analyse bzw. Publikation ist den strukturellen Gegebenheiten der Datenquelle geschuldet (Rieck et al., 2025).

Über das Dashboard VacMap (www.rki.de/vacmap) des RKI können zudem Impfquoten in Deutschland auf Basis der KV-Abrechnungsdaten für jeden zugänglich abgefragt werden. Seit Ende 2024 ermöglicht der Ausbau von VacMap auch die Darstellung der HPV-Impfquoten, stratifiziert nach Alter, Geschlecht, Anzahl der Impfungen (angefangene und abgeschlossene Impfserie) sowie Ort (Bundesland, Land-/Stadtkreis). Zudem können zeitliche Trends durch Vergleiche mit den Vorjahren dargestellt werden. Damit ist es möglich, die Umsetzung von Impfempfehlungen zu evaluieren und Impflücken in einzelnen Regionen oder Altersgruppen zu identifizieren.

Die zum Zeitpunkt der Konzepterstellung aktuell verfügbaren HPV-Impfquoten finden sich im Hintergrundwissen zu HPV: Aktuelle Situation in Deutschland.

Vorschläge der NaLI zur Weiterentwicklung

  • Die Daten der KV-Impfsurveillance spiegeln die Impfquoten bei gesetzlichen Versicherten wider. Impfungen, die nicht durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte erfolgen – wie etwa subsidiär durch den ÖGD, durch die Betriebsmedizin oder im Krankenhaus – werden dabei nicht erfasst und fließen somit nicht in die Auswertungen ein. Auch die Impfungen von privat Versicherten oder gesetzlich Versicherten, die an der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) teilnehmen, werden nicht im Rahmen der KV-Impfsurveillance erfasst. Perspektivisch ist vorgesehen, diese Impfungen mittels Anbindung möglichst aller Impfakteure an DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz) zukünftig bei den Impfquoten ebenfalls zu berücksichtigen (Rieck et al., 2025).

           Akteure:       RKI

  • In Zukunft sollen rechtssichere Möglichkeiten der Verknüpfung von Daten aus verschiedenen bestehenden Registern bzw. für die Verknüpfung mit Daten anderer Datenbanken geschaffen werden (z.B. Krebsregistern, Meldungen von Infektionserkrankungen nach dem IfSG u.a.) oder auch für die Informationen zu anstehenden Impfungen und Erinnerungsfunktionen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer genutzt werden können.

            Akteure:       Bund, Bundesländer

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Impfnebenwirkungen

Beschreibung des Monitorings

In Deutschland sind die Anforderungen an die Sicherheit von Impfstoffen allgemein sehr hoch. Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn seine pharmazeutische Qualität, Wirksamkeit, Sicherheit und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachgewiesen sind. Den Nachweis darüber müssen die Hersteller in einem umfassenden Zulassungsverfahren mit einer Reihe von vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. In Deutschland werden die wissenschaftlichen Belege durch das PEI geprüft. Für Zulassungen auf EU-Ebene übernimmt der Wissenschaftliche Ausschuss für Humanarzneimittel (Committee for Human Medicinal Products, CHMP) der EMA, besetzt mit Expertinnen und Experten aus den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, darunter dem PEI, die zentrale Bewertung (weiterführende Informationen zum Thema Impfstoffentwicklung und -zulassung finden sich auf der NaLI-Website).

Wie bei jedem anderen Arzneimittel sind jedoch Nebenwirkungen, die über übliche Impfreaktionen hinausgehen, nicht ausgeschlossen. Auch nach der Zulassung wird das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis, das bei der Zulassung festgestellte wurde, kontinuierlich überwacht. Grundlage dafür sind die Analyse und Bewertung von regelmäßigen Sicherheitsberichten, die von den Zulassungsinhabern erstellt werden müssen. Eine kontinuierliche Überwachung der Sicherheit (Pharmakovigilanz) und die Erfassung zusätzlicher Daten im Rahmen der breiten Anwendung sorgen für eine schnelle Identifikation potenzieller, bisher unbekannter Risiken (Sicherheitssignale). Diese sogenannte Post-Marketing-Überwachung ist entscheidend, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs, wie etwa das Auftreten sehr seltener unerwünschter Nebenwirkungen, in größeren und vielfältigeren Bevölkerungsgruppen zu gewinnen, die in den klinischen Studien vor der Zulassung nicht ausreichend berücksichtigt werden konnten. Dabei ist zu beachten, dass Symptome, die zeitlich nach einer Impfung auftreten, nicht zwangsläufig ursächlich mit der Impfung zusammenhängen müssen. Im Rahmen der Qualitätskontrolle muss zudem jede neu produzierte Impfstoffcharge vor der Markteinführung in Deutschland nach einer unabhängigen Prüfung durch das PEI freigegeben werden (staatliche Chargenprüfung).

Um möglichst alle Nebenwirkungen zu erfassen und wissenschaftlich zu analysieren, existiert in Deutschland ein gesetzlich geregeltes Meldesystem. Im Rahmen der sogenannten Spontanerfassung von Nebenwirkungen müssen dem PEI als zuständiger Bundesbehörde alle Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Nach IfSG sind die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person sowie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker und Leitungen einer öffentlichen Apotheke verpflichtet, den Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, diese gemeldeten Verdachtsfälle unverzüglich der zuständigen Landesbehörde unter Wahrung der Datenschutzbestimmung zu übermitteln. Gleichzeitig muss die Meldung ohne Verzögerung an das PEI weitergeleitet werden – je nach landesrechtlicher Regelung entweder durch die Landesstelle oder direkt durch das Gesundheitsamt (§§ 6, 8 und 11 IfSG; weiterführende Informationen zur Meldung eines Verdachts auf Impfnebenwirkung sind auf der NaLI‑Website zu finden). Es besteht zudem die Möglichkeit, dass Geimpfte unerwünschte Wirkungen direkt an das PEI über das Webportal nebenwirkungen.bund.de melden.

Das PEI bewertet alle Verdachtsfälle im Zusammenhang mit Impfungen. Die Bewertung der Meldungen durch das PEI erfolgt nach international definierten Kriterien. So können neue Signale – auch unter Einbeziehung europäischer und internationaler Daten zur Sicherheit von Impfstoffen – zeitnah erkannt und das Nutzen-Risiko-Profil der Impfstoffe kontinuierlich überwacht werden, um die Sicherheit von Impfungen zu gewährleisten.

Das PEI veröffentlicht regelmäßig Auswertungen der gemeldeten Verdachtsfälle im zeitlichen Zusammenhang mit Impfungen im Allgemeinen sowie anlassspezifische Berichte im alle drei Monate erscheinenden Bulletin zur Arzneimittelsicherheit. Im Hinblick auf die HPV-Impfstoffe im Speziellen wurde zuletzt 2018 ein Bericht mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse zur Sicherheit der HPV-Impfung veröffentlicht (Oberle et al. 2018). Die regelmäßige Veröffentlichung bereits gemeldeter Impfnebenwirkungen ist sinnvoll, um das Vertrauen der Bevölkerung und der impfenden Ärztinnen und Ärzte in HPV-Impfstoffe auf Dauer sicherzustellen.

Der Forschungsstand zum Sicherheitsprofil der HPV-Impfstoffe findet sich im Hintergrundwissen zu HPV: Sicherheit der HPV-Impfung. Gemäß § 13 Abs. 5 IfSG ist es vorgesehen, dass dem PEI u.a. Abrechnungsdaten der KVen für die Pharmakovigilanz zur Verfügung gestellt werden.

Vorschläge der NaLI zur Weiterentwicklung

  • Regelmäßige Auswertung und Bewertung der weiterhin erfassten Impfnebenwirkungen (auch im internationalen Vergleich); hierzu Einbeziehung der von Betroffenen ans PEI gemeldeten Verdachtsmeldungen von Impfnebenwirkungen (ähnlich dem Vorgehen in Großbritannien – „Yellow Card reporting website“).
  • Einrichtung einer regelmäßigen Berichterstattung zu unerwünschten Wirkungen nach HPV-Impfung, welche öffentlich zugänglich ist; ein gelungenes Beispiel ist die Website der „Centers for disease Control and Prevention“ (CDC) der Vereinigten Staaten von Amerika (CDC: HPV Vaccine Safety). Dabei sollte der Kenntnisstand zur Sicherheit der Impfung zusammen mit der Wirksamkeit der Impfung sowie den Erkrankungszahlen dargestellt werden, um eine Einordnung zu ermöglichen und eine verzerrte Wahrnehmung zu vermeiden (siehe auch Weitere Handlungsempfehlungen der NaLI zur Stärkung des Monitorings in Bezug auf die HPV-Impfung).
  • Unterstützung der Ärzteschaft bei der Meldung von Verdachtsfällen von Impfnebenwirkungen gemäß § 6 IfSG durch die perspektivische DEMIS-Anbindung auch als Angebot für diese Funktion (neben Meldung von Infektionskrankheiten).
  • Prüfung, ob Auswertung von Abrechnungsdaten der KV/Krankenkassen auch bei Signalen zu bestimmten Impfnebenwirkungen hilfreich sein könnten.

           Akteure:       PEI, RKI, Bundesländer

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Akzeptanz der Impfung

Beschreibung des Monitorings

Die BZgA führte zwischen 2012 und 2022 regelmäßige bundesweite Repräsentativbefragungen zu verschiedenen Themenfeldern durch. In den Befragungen zum Impfen wurden Einstellungen, Wissen und Verhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen zu den von der STIKO empfohlenen Impfungen erfasst. Ziel war es, Veränderungen über die Zeit hinweg zu ermitteln und mögliche Hürden für die Nichtinanspruchnahme von Impfungen zu identifizieren. Neben dem Impfverhalten und der generellen Impfbereitschaft sollten auch Impfhindernisse und mögliche Vorbehalte gegenüber Impfungen identifiziert werden. In diesem Rahmen wurden durch die BZgA Kenntnisse und Einstellung der Allgemeinbevölkerung zu HPV und der HPV-Impfung sowohl in den regelmäßigen Umfragen zum Infektionsschutz zwischen 2012 und 2024 als auch bei Erhebungen zur sexuellen Gesundheit und sexuell übertragbaren Krankheiten erfasst.

Darüber hinaus wird die Akzeptanz von Impfungen in Studien untersucht. Der Bekanntheitsgrad sowie der Wissensstand zu HPV und zur HPV-Impfung, aber auch die Einstellung zur HPV-Impfung, wurden unter anderem im Rahmen der Ressortforschung des BMG durch Befragungen in den Projekten „digiMed‑HPV“ und „InveSt HPV“ sowohl in der Bevölkerung aber auch in der Ärzteschaft untersucht.

Die zum Zeitpunkt der Konzepterstellung aktuell verfügbaren Ergebnisse der zuvor genannten Bevölkerungsbefragungen finden sich im Hintergrundwissen zu HPV: Aktuelle Situation in Deutschland.

Ausblick

Anfang 2025 ist die BZgA in das BIÖG übergegangen. Das BIÖG baut auf der langjährigen Erfahrung der BZgA in der Gesundheitskommunikation auf und wird als zentrale Institution im deutschen Public-Health-System weiterentwickelt. Eine Fortsetzung der bisherigen Bevölkerungsbefragungen ist aktuell nicht geplant. Perspektivisch sollen Daten zu Impfverhalten und -akzeptanz in der Bevölkerung im Rahmen des am RKI angesiedelten Panels „Gesundheit in Deutschland“ gesammelt werden. Auf Basis dieser Daten können Vorbehalte und Hindernisse identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzverhaltens zielgerichtet weiterentwickelt oder neu geplant werden.

Akteure:       RKI, BIÖG

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Weitere Handlungsempfehlungen der NaLI zur Stärkung des Monitorings in Bezug auf die HPV-Impfung

Darstellung von Monitoringdaten zu HPV in Deutschland in einer Publikation

Sinnvoll wäre eine zusammenfassende Darstellung von Surveillance-Daten, Impfquoten und Bevölkerungsumfragen, die einen schnellen Überblick über die aktuelle Datenlage ermöglicht. Dies wäre zum Beispiel mit einer Webseite zu HPV möglich – wie etwa auf dem Internetauftritt der NaLI.

Akteure:       NaLI, ggf. mit Zuarbeit von RKI, BIÖG, ZfKD, PEI

Aufnahme des Themas HPV-Impfung in den Nationalen Krebsplan

Bisher befasste sich ein Handlungsfeld des bereits im Jahre 2008 gemeinsam von BMG, Deutscher Krebshilfe, Deutscher Krebsgesellschaft und Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren initiierten Nationalen Krebsplans mit der Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung als Maßnahme der sekundären Prävention. Im Vordergrund stand die inzwischen abgeschlossene Überführung der vormals opportunistischen Früherkennung von Gebärmutterhals- und Darmkrebs in organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme mit einem Einladungs- und Informationswesen und durchgängigem Monitoring. Im Rahmen der am 6. November 2024 von der Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans beschlossenen strukturellen und inhaltlichen Neuausrichtung des Nationalen Krebsplans soll künftig das Thema „Krebsprävention“ mit einem starken Fokus auf der Primärprävention in einer eigenen Arbeitsgruppe behandelt werden (siehe auch die „Gemeinsame Erklärung“ auf der Internetseite des BMG). Neben den Themen Tabak- und Alkohol-Konsum, Ernährung und Bewegung soll auch das Thema Impfungen (hier Schwerpunkt HPV, ferner Hepatitis B) aufgegriffen werden. Da 2% der Krebserkrankungen in Deutschland HPV-assoziiert sind, liegt in der Steigerung der HPV-Impfquoten maßgebliches Potenzial zur Vermeidung solcher Krebsarten – vor allem von Gebärmutterhalskrebs, aber auch von bösartigen Tumoren im Mund-, Rachen-, Genital- und Analbereich.

Akteure:       BMG, siehe Nationaler Krebsplan

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025