Aktualisierte Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung bezüglich Personen mit Immunschwäche, von Schwangeren und Stillenden sowie zu einer möglichen gleichzeitigen Gabe von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Totimpfstoffen aktualisiert.

Im Rahmen der 11. Aktualisierung der Impfempfehlung gegen COVID-19 hat die Ständige Impfkommission (STIKO) Empfehlungen zur Impfung bei Immundefizienz und zur Möglichkeit einer gleichzeitigen Verabreichung (Koadministration) der COVID-19-Impfung mit anderen Totimpfstoffen ausgesprochen. Bereits zuvor wurde die Impfempfehlung in der Schwangerschaft und Stillzeit aktualisiert. Die wichtigsten Informationen im Überblick:

Empfehlungen für Personen mit Immundefizienz:

  • Bisher ungeimpfte Personen mit einer Immunschwäche wird eine Impfserie mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.
  • Allen Personen mit Immunschwäche soll etwa 6 Monate nach einer COVID-19-Grundimmunisierung (homologes oder heterologes Impfschema) eine zusätzliche Impfstoffdosis eines mRNA-Impfstoffs als Auffrischimpfung angeboten werden.
  • Bei schwer immundefizienten Personen kann die 3. Impfdosis bereits 4 Wochen nach der 2. Impfdosis als Optimierung der primären Impfserie verabreicht werden. Nur in diesen schweren Fällen ist aufgrund einer zu erwartenden stark verminderten Impfantwort jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 frühestens 4 Wochen nach der 2. bzw. 3. Impfdosis empfohlen.
  • Kontaktpersonen von Personen mit Immundefizienz wird unbedingt ein vollständiger Impfschutz empfohlen (dies gilt auch für andere Impfungen, wie z.B. gegen Influenza).

Derzeit arbeitet die STIKO die Evidenz für eine Auffrischimpfung anderer Bevölkerungsgruppen auf. In den kommenden Wochen wird eine Entscheidung erwartet.

Möglichkeit der Koadministration von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen

  • Laut aktueller Einschätzung der STIKO können bei Bedarf COVID-19-Impfstoffe gleichzeitig mit anderen Totimpfstoffen verabreicht werden. Ein Mindestabstand muss ab sofort nicht mehr eingehalten werden. Bei gleichzeitiger Verabreichung sollen Injektionen in der Regel an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Bei einer gleichzeitigen Anwendung ist zu beachten, dass Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten könnten.
  • Zu Beginn der Impfkampagne wurde im Sinne einer Vorsichtsmaßnahme zwischen der COVID-19-Impfung und der Applikation anderer Impfstoffe ein Mindestabstand von 14 Tagen empfohlen. Damit konnten Impfreaktionen eindeutig der jeweiligen Impfung zugeordnet werden. Mittlerweile liegen umfangreiche Daten zur Sicherheit und Verträglichkeit der in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffe vor. Laut Einschätzung der STIKO ist eine fortgesetzte Einschränkung der Koadministration für die genaue Differenzierung der Impfreaktionen daher nicht mehr erforderlich.

Empfehlungen für Schwangere und Stillende

  • Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 noch ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon sowie ungeimpften Stillende
  • Darüber hinaus betont die STIKO, dass dringend alle ungeimpften Frauen im gebärfähigen Alter die Impfung angeboten werden sollte, damit bereits vor der Schwangerschaft ein optimaler Impfschutz besteht.
  • Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden

 

Weiterführende Informationen:

Link zur Pressemitteilung der STIKO zu Immundefizienz und Koadministration: hier

Link zur 11. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung, Epid Bull 39/2021 (online vorab am 24.09.2021): hier
Link zur STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immundefizienz und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021: hier
Link zur STIKO-Empfehlung zur Koadministration von COVID-19-Impfstoffen und anderen Totimpfstoffen und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 39/2021: hier
Link zur STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung, Epid Bull 38/2021 (online vorab am 17.09.2021): hier