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Aktualisierung der STIKO-Empfehlung gegen Pneumokokken

Die STIKO empfiehlt den seit Anfang 2022 zugelassenen Pneumokokken-Konjugatimpfstoff PCV20 für alle Personen ab 60 Jahren (Standardimpfung) und weitere Risikogruppen ab 18 Jahren (Indikationsimpfung). Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten weiterhin die bisherigen Empfehlungen.

Nach Auswertung der verfügbaren Evidenz zur Sicherheit und Wirksamkeit sowie Ergebnissen aus einer Modellierung bewertet die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) den 20-valenten Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (PCV20) als überlegen gegenüber dem bisher empfohlenen 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff (PPSV23) und dem 13-valenten Konjugatimpfstoff (PCV13) und hat deshalb ihre bisherige Empfehlung zur Pneumokokken-Impfung überarbeitet.

Ab jetzt empfiehlt die STIKO PCV20 für die Standardimpfung von Personen ab 60 Jahren sowie für die Indikationsimpfung für Personen ab 18 Jahren mit bestimmten Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen. 

Erwachsene Personen einer Indikationsgruppe, die bereits mit PPSV23 oder sequenziell (PCV13 oder PCV15 + PPSV23) geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von 6 Jahren erhalten. Personen ab 18 Jahren mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen, deren sequenzielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, wird eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr empfohlen.

Die aktualisierte Empfehlung und Wissenschaftliche Begründung sind im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 veröffentlicht worden.

PCV20 ist in der EU bislang nur für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten deshalb weiterhin die bisherigen Empfehlungen zur Pneumokokken-Standardimpfung bzw. -Indikationsimpfung. Zuletzt wurden diese am 17. Mai 2023 aktualisiert (Epid Bull 20/2023).

Ziel der Pneumokokken-Impfung ist die Reduktion von invasiven Pneumokokken-Erkrankungen und Pneumokokken-Pneumonien, um Hospitalisierung, Folgeschäden und Tod zu verhindern. Außerdem werden durch die Impfung der Indikationsgruppen auch andere Bevölkerungsgruppen geschützt, indem die Verbreitung des Erregers reduziert wird.
Wenn eine entsprechende Indikation besteht, können die Impfungen gegen Pneumokokken, Influenza und COVID-19 an einem Termin verabreicht werden.


Hinweis:
Erst nach Aufnahme der Änderung in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf die Erstattung von PCV20 durch ihre Krankenkasse. Die Umsetzung eines STIKO-Beschlusses durch den gemeinsamen Bundesausschuss (g-BA) erfolgt in zeitlicher Nähe – in der Regel innerhalb vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitraum von 2 Monaten – zur Veröffentlichung der Empfehlungen der STIKO (§20i SGB V).

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