Ab dem 1. März 2020 tritt das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Masernschutzgesetz in Kraft. Zum Schutz vor Ansteckung durch Masern in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen müssen künftig die im Masernschutzgesetz genannten Personengruppen einen Nachweis über den empfohlenen Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen. Seltene medizinische Ausnahmen sind möglich.
Diese Regelung betrifft ab dem 1.3.2020 alle Neuaufnahmen bzw. Neutätigen in den genannten Einrichtungen. Alle zu diesem Zeitpunkt bereits Betreuten bzw. Tätigen müssen gemäß dem Gesetz den Nachweis anschließend bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.
Die NaLI mit ihren Mitgliedern unterstützt beim Austausch von aktuellen Informationen und bei der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
Übersicht der NaLI zum Masernschutzgesetz: Ausführliche Informationen, Fragen und Antworten zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes sowie eine Übersicht über aktuelle Bund- und Länder-Regelungen