Bunte Büroklammern von oben fotografiert.

Infos & Service

Masernschutzgesetz tritt am 1.3.2020 in Kraft

Der Schutz vor Masernerkrankungen soll für Schul- und Kindergartenkinder sowie Tätige in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen durch eine Nachweispflicht über den Masernimpfschutz wirksam verbessert werden.

Ab dem 1. März 2020 tritt das vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat gebilligte Masernschutzgesetz in Kraft. Zum Schutz vor Ansteckung durch Masern in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen müssen künftig die im Masernschutzgesetz genannten Personengruppen einen Nachweis über den empfohlenen Masernimpfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorweisen. Seltene medizinische Ausnahmen sind möglich.

Diese Regelung betrifft ab dem 1.3.2020 alle Neuaufnahmen bzw. Neutätigen in den genannten Einrichtungen. Alle zu diesem Zeitpunkt bereits Betreuten bzw. Tätigen müssen gemäß dem Gesetz den Nachweis anschließend bis zum 31. Juli 2021 vorlegen.

Die NaLI mit ihren Mitgliedern unterstützt beim Austausch von aktuellen Informationen und bei der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern.
Übersicht der NaLI zum Masernschutzgesetz: Ausführliche Informationen, Fragen und Antworten zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes sowie eine Übersicht über aktuelle Bund- und Länder-Regelungen 

Pressekontakt

Pressestelle
i. A. Nationale Lenkungsgruppe Impfen (NaLI)
Geschäftsstelle am LGL
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
pressestelle@noSpam.lgl.bayern.de
www.nali-impfen.de

© Nationale Lenkungsgruppe Impfen